Tilgung
Unter Tilgung versteht man die vertraglich vereinbarte
regelmäßige Rückzahlung einer langfristigen
Schuld in Form von Teilbeträgen (siehe
Annuitätendarlehen). Es werden meist Tilgungen
von ein oder zwei Prozent der Darlehenssumme vereinbart.
Dieser Prozentanteil gilt nur für die Anfangszeit.
Gleichzeitig wird ein monatlich oder vierteljährlich
zu zahlender Betrag festgelegt, der aus Zins und Tilgung
besteht. Durch die laufende Zahlung erhöht sich der
Anteil der Tilgung bei sinkendem Zinsanteil. Deshalb ist
ein Darlehen mit 1 bzw. 2% Tilgung auch in 30 bzw. 20
Jahren abbezahlt und nicht erst in 100 bzw. 50 Jahren.
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