Zeitpunkt
des Versicherungswechsels
Wechsel
zum Jahresende
Sie können zum 31.12. eines jeden Jahres Ihre bisherige Autoversicherung
beenden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat - Ihre
Kündigung muss somit bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen
sein.
Beitragserhöhung
Ab Zugang einer Beitragserhöhung haben Sie einen Monat Zeit,
sich einen günstigeren Versicherer zu suchen und Ihre bisherige
Autoversicherung zu kündigen.
Fahrzeugwechsel
Mit Kauf eines Neu-/Gebrauchtwagens als Ersatz für Ihr bisheriges
Fahrzeug können Sie das Auto mit der Doppelkarte eines anderen
Versicherers zulassen. Ihr Schadenfreiheitsrabatt wird vom neuen
Versicherer übernommen.
Wichtig:
Wenn Sie im Laufe des Jahres 2001 zur Versicherung A gewechselt
sind und nun zum 01.01.2003 zur Gesellschaft B wechseln, kann es
sein, dass Sie von Versicherer A eine Abrechnung nach dem sogenannten
Kurztarif erhalten.
Der
Grund liegt darin, dass der Versicherungsvertrag normalerweise ein
Jahresvertrag ist - läuft der Vertrag weniger als ein Jahr,
bekommen Sie neben der Bestätigung der Vertragsaufhebung eventuell
eine Nachzahlung aufgebrummt.
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Online
Vergleich Autoversicherung
Tipps
zur Autoversicherung :
01.
Die
Doppelkarte
02. Auto
Haftplichtversicherung
03. Auto
Teilkaskoversicherung
04. Auto
Vollkaskoversicherung
05. Insassenunfallversicherung
06. Kündigung
der Autoversicherung ( Downloadformular )
07. Die
Schadensfreiheitsklasse
08. Umwandeln
der Versicherungsform
09. Zeitpunkt des Versicherungswechsel
10. Was
brauche ich bei der neu Anmeldung ?
11. Vorbereitung
für eine Auslandsreise |