Vorbereitung
zur Auslandsreise mit einem KFZ
Die
"Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr",
besser bekannt unter der Bezeichnung "Grüne Karte",
bescheinigt bei Auslandsreisen mit dem Kraftfahrzeug Versicherungsschutz
in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen
Gastlandes; außerdem enthält sie wichtige Daten über
Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Grundlage für das
Grüne-Karte-System ist das sogenannte Londoner Abkommen von
1949, dem alle europäischen Länder (Ausnahme: Albanien,
europäische Staaten der ehemaligen UdSSR) sowie eine Reihe
von Mittelmeer-Anrainerstaaten und Staaten im Nahen Osten angehören.
Anhand der Grünen Karte kann der deutsche Autofahrer einem
von ihm Geschädigten die Adresse einer Regulierungshilfe im
Gastland nennen. Ergänzt wurde das Londoner Abkommen 1974 durch
das sogenannte Kennzeichen-Abkommen: Danach ist bei Kraftfahrzeugen
aus den Unterzeichnerstaaten für die Einreise keine Grüne
Karte mehr erforderlich. Verlangt wird sie noch bei Fahrten in die
Türkei, nach Bulgarien, Polen, Rumänien, Slowenien und
Kroatien (für die anderen Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawien
gelten derzeit kriegsbedingte Sonderregelungen). Italien verzichtet
zwar auf die Kontrolle der Grünen Karte bei der Einreise, sie
sollte aber dennoch mitgeführt werden. Die Grüne Karte
ist kostenlos beim Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich.
Die
Besonderheit bei Direktversicherungen besteht darin, dass nicht
der Arbeitnehmer sondern der Arbeitgeber, Versicherungsnehmer ist.
Für die Beiträge gelten besondere steuerliche Richtlinien.
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Online
Vergleich Autoversicherung
Tipps
zur Autoversicherung :
01.
Die
Doppelkarte
02. Auto
Haftplichtversicherung
03. Auto
Teilkaskoversicherung
04. Auto
Vollkaskoversicherung
05. Insassenunfallversicherung
06. Kündigung
der Autoversicherung ( Downloadformular )
07. Die
Schadensfreiheitsklasse
08. Umwandeln
der Versicherungsform
09. Zeitpunkt
des Versicherungswechsel
10. Was
brauche ich bei der neu Anmeldung ?
11. Vorbereitung für eine Auslandsreise
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